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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1998 - L 5 KR 41/97   

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https://dejure.org/1998,6234
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1998 - L 5 KR 41/97 (https://dejure.org/1998,6234)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.06.1998 - L 5 KR 41/97 (https://dejure.org/1998,6234)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Juni 1998 - L 5 KR 41/97 (https://dejure.org/1998,6234)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.12.1997 - 1 BvR 1953/97

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Erstattung von Heilpraktikerkosten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1998 - L 5 KR 41/97
    Dieser Arztvorbehalt in der GKV ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfGE 78, 155, 163; BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, NJW 1998, 1775, 1776).
  • EuGH, 28.04.1998 - C-158/96

    Kohll

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1998 - L 5 KR 41/97
    Aus dem Urteil des EuGH vom 28.4.1998 - Rs C - 158/96 (NJW 1998, 1771) ergibt sich keine für den Kläger günstigere Rechtsfolge.
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Heilpraktiker von der Kassenzulassung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1998 - L 5 KR 41/97
    Dieser Arztvorbehalt in der GKV ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfGE 78, 155, 163; BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, NJW 1998, 1775, 1776).
  • LSG Berlin, 16.04.1997 - L 9 KR 51/94

    Krankenversicherung; Heilmittel; Kostenerstattung; Wahrnehmungstraining;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1998 - L 5 KR 41/97
    Zutreffend weist das LSG Berlin (NZS 1997, 519, 520) auch darauf hin, daß der Versicherte die Entscheidung der Krankenkasse abwarten müsse, um ihr die Möglichkeit zu geben, die Behandlung ggf. in einer durch §§ 2 Abs. 1, 12 Abs. 1 SGB V gebotenen wirtschaftlichen Form zu gewähren.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1999 - L 16 KR 34/98

    Krankenversicherung

    Dieser Ausgleich bezieht sich aber nur auf Krankenbehandlungen im Sinne des § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V, so dass der Arztvorbehalt für die Auslandsbehandlung in gleicher Weise Geltung haben muss (vgl. auch LSG NRW, Beschl. v. 22.06.1998 - L 5 KR 41/97 -).
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